Ist die Winterzeit von Schnee und Glatteis begleitet, kann es gefährlich werden. Sie als Eigentümer und/oder Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Einrichtungen müssen dann Auflagen wie der Räum-, Streu- oder Haftungspflicht nachkommen. Doch damit nicht genug: Jede dieser Pflichten beinhaltet weitere Regeln.
Gesetzliche Regeln bei Schneefall So muss in Celle und Umland unverzüglich nach dem Schneefall die Beseitigung erfolgen. Diese Verpflichtung besteht werktags bis 7 Uhr und wenn erforderlich zwischendurch bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr und wenn erforderlich zwischendurch bis 20 Uhr.
Weitere Informationen zu den Auflagen der Stadt Celle finden Sie hier:
Richtlinien der Stadt Celle
Nutzen Sie unseren Winterdienst in den folgenden Einzugsgebieten:
Stadtgebiet Celle
Region Celle
Winsen (Aller)
Hambühren
Wietze
Adelheidsdorf
Nienhagen
Wathlingen
Eicklingen
Wienhausen
Lachendorf
Ahnsbeck
Beedenbostel
Höfer
Eschede
Bergen
Wienhausen
Lehnen Sie sich entspannt zurück – wir übernehmen das für Sie!
Wir führen Sie nicht aufs Glatteis – ganz im Gegenteil. Ob im öffentlichen, gewerblichen oder privaten Raum: Damit Sie auf der sicheren Seite sind, befreien wir Straßen, Gehwege, Bürgersteige, Parkplätze sowie Zu- und Einfahrten von Schnee und Eis. Gern beantworten wir Ihre Fragen rund um unsere Winterdienst-Angebote.
Wir bauen Ihren Traumgarten und übernehmen die Gartenpflege mit viel Liebe zum Detail –rund ums Jahr sind wir für Sie da.
Von der Pflege übers Häckseln bis zur Baumfällung und dem Fräsen der Wurzel: Unser Team übernimmt das für Sie.
Zuverlässige Schneebeseitigung und umweltschonende Streuung – für Anlieger, Gewerbetreibende und Privathaushalte.
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